Politik hinter den Kulissen
– was Kärnten bewegt
28.09.2016

Recht auf Selbständigkeit

Nach langen und zähen Verhandlungen ist er endlich da, der erste Schritt in Richtung Rechtssicherheit in der Abgrenzung zwischen einer selbständigen bzw. unselbständigen Beschäftigung. Immer öfter haben in ganz Österreich gewiefte Kontrolleure der Gebietskrankenkassen vor allem Ein-Personen-Unternehmer rückwirkend zu Arbeitnehmern erklärt. Mit doppeltem Schaden: Diese wurden ihrer steuerlichen Freiheiten beraubt und der Auftraggeber wurde mit einem Federstrich zum Arbeitgeber und musste ebenso rückwirkend sowohl den Dienstgeber- als auch den Dienstnehmeraufwand an die Sozialversicherung abführen.

Was diese Konstruktion für die zukünftige Zusammenarbeit bedeutet, liegt wohl auf der Hand. Der Auftraggeber wird sich in Zukunft davor hüten, mit einem EPU zusammenzuarbeiten, um solche Aufwände zu vermeiden. Ein Anschlag auf die vielen kleinen Unternehmer(innen), die sich nicht beim AMS anstellen, sondern ihr Leben bzw. ihren Lebensunterhalt selbst in die Hand nehmen.

Jetzt haben sich die Spitzen der Sozialpartner auf ein Verfahren geeinigt, um festzustellen, ob ein Dienst- oder Werkvertrag vorliegt: Bei Neuanmeldungen von „neuen Selbständigen“ und bestimmten freien Gewerben wird mittels Fragebogen die in Aussicht genommene Tätigkeit erhoben. Gemeinsam haben SVA und GKK festzustellen, welche Tätigkeit vorliegt. Wurde eine Vorabprüfung durchgeführt, ist die GKK bei einer späteren Prüfung an die Entscheidung gebunden. Kam es bei bestehender Selbständigkeit (keine Vorabprüfung) zu einer Gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA-Prüfung), so ist die GKK im Falle einer späteren (nochmaligen) Prüfung an ihre frühere Entscheidung gebunden.

Zusätzlich soll über eine Gesetzesänderung erreicht werden, dass bei einer nachträglichen Feststellung einer Unselbständigkeit die SVA jene Beiträge, die vom Selbständigen eingezahlt wurden, direkt an die GKK überweist. Die SVA-Gelder sind auf die nachzuzahlende Dienstgeberschuld anzurechnen. Damit werden die wirtschaftlichen Folgen einer Umwandlung für den Dienstgeber abgemildert.

Ein erster Schritt – aber tatsächlich brauchen wir ein Recht auf Selbständigkeit. Jenen, die Mut und Verantwortung übernehmen, sollen nicht zusätzliche Prügel zwischen die Beine geworfen werde.

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