Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Auch wenn es für viele Unternehmer derzeit nicht auf ihrer To-Do-Liste steht, betrifft es trotzdem Viele. Die Rede ist vom Behindertengleichstellungsgesetz, beschlossen 2006, also quasi ein alter Hut. Wenn im Gesetz nicht eine Übergangsregelung bis Ende 2015 enthalten wäre, die vorsieht, dass der Zugang zum Betrieb (oder aber auch zur...