Politik hinter den Kulissen
– was Kärnten bewegt
20.07.2017

Gewerbeordnung, die Unvollendete

Mit einem lachenden und einem weinenden Auge blicke ich auf das, was von der Gewerbeordnungsreform übrig geblieben ist. Zweifelsohne ist es ein Fortschritt, dass ein Hotelbetrieb – Nationalratsabgeordneter Gabriel Obernosterer hat das in seiner unnachahmlichen, sachkundigen Art im Plenum klargemacht – statt bisher sechs Gewerbescheinen (von Hotel und Kaffeehaus über Kosmetik und Massage bis zu Taxi und Animation, eventuell sogar Reisebüro) nur mehr einen brauchen wird. Auch Gastronomen und Cafetiers können sich freuen: Die Behörden haben künftig im Fall von Anrainerbeschwerden wegen Lärmerregung vor dem Lokal mehr Handlungsspielraum und müssen nicht sofort die Sperrstunde vorverlegen. Das ist eine große Entlastung vor allem für eine Branche, die es in der letzten Zeit nicht leicht gehabt hat.

Darüber hinaus konnten die Grundpfeiler von Qualität und Qualifikation erhalten werden, denn die duale Ausbildung, der Meister und das insgesamt bestehende österreichische Qualitätssystem haben sich als maßgebliche Wettbewerbsfaktoren am heimischen Standort bewährt – so sehr, dass Delegationen aus anderen europäischen Ländern zu Besuch kommen, um sich bei uns etwas abzuschauen.

Dennoch tränt das andere Auge kräftig: Die dringend notwendige Modernisierung des Betriebsanlagenrechts ist an der Ignoranz und Praxisferne der Opposition gescheitert. Die Reform der GewO hätte die Chance eröffnet, alle zur Genehmigung einer Betriebsanlage notwendigen Verfahren zu bündeln und den „One-Stop-Shop“ Wirklichkeit werden zu lassen. Das hätte den Unternehmen viel Zeit und Geld erspart – und gleichzeitig noch die Verwaltung entlastet. Doch der Opposition, allen voran der FPÖ, war es trotz ihrer Sonntagsreden wichtiger, politisches Kleingeld zu wechseln, als die heimische Wirtschaft einen großen Schritt voranzubringen.

Jetzt muss jeder Unternehmer weiterhin zusätzlich zum Betriebsanlagengenehmigungsverfahren ein eigenes Bauverfahren und weitere wie etwa nach dem Naturschutzgesetz abwickeln. Ich schlage vor, wir merken uns das ganz fest bis zur Nationalratswahl am 15. Oktober, meint Ihr

Markus Malle

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