Politik hinter den Kulissen
– was Kärnten bewegt
22.07.2014

Allergische Reaktion

Es gibt Momente, da fühlt man sich wie ein Hamster im Laufrad. Es gehört ja schon zur Routine, darauf aufmerksam zu machen, dass neben den exorbitanten Lohnnebenkosten die behördlichen Auflagen und Vorschriften das Leben eines Unternehmers zur Hölle machen. Findige Bürokraten sterben aber anscheinend nie aus. Ein absolutes Meisterwerk eines solchen ist die jüngste EU-Allergen-Verordnung inklusive ihre Umsetzung in nationales Recht. Gekennzeichnet müssen ab 13. Dezember alle Speisen werden, deren Zutaten in eine der 14 Hauptkategorien fallen. Ausgenommen davon sind nur Privatpersonen und Veranstaltungen mit wohltätigem Zweck.

In den vergangenen Wochen konnte die Fachvertretung Gastronomie in der WKÖ wenigstens herausverhandeln, dass die Ausweisung möglicherweise Allergien erregender Zutaten nicht in schriftlicher Form über die Speisekarten (inkl. den Tagesgerichten) erfolgen muss. Die Information kann mündlich erfolgen, dazu benötigt man aber mindestens einen geschulten Mitarbeiter vor Ort. Selbstverständlich ist eine Auffrischung der Schulung alle drei Jahre notwendig. Sollte es trotzdem zu einem Verstoß kommen, so müssen die Unternehmer mit drakonischen Strafen rechnen: Bis zu 50.000 Euro Geldstrafe, im Wiederholungsfall sogar bis zu 100.000 Euro.

Wenn Sie also Wirten mit hervorquellenden Augen und intensiver Gesichtsrötung begegnen, haben sie nichts Falsches gegessen, sondern es handelt sich nur um eine allergische Reaktion auf die Bürokraten dieser Welt. Diese Vorgehensweise zeigt einmal mehr auf, wie wichtig es ist KONSEQUENT gegen weitere Belastungen der heimischen Wirtschaft aufzutreten.

© pixabay.com

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